Wenn Sie eine SIM-Kündigung beantragt haben, die das Ende der Mindestvertragslaufzeit erreicht hat, werden die SIM-Karten mit einer Frist von 30 Tagen abgeschaltet. Hierbei fallen keine weiteren Gebühren an.
Befindet sich die SIM-Karte noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit, wird eine Ablösegebühr fällig. Diese wird auf der Grundlage der verbleibenden Mindestvertragslaufzeit der jeweiligen SIM-Karte berechnet, die für diesen SIM-Vertrag gilt.
Wenn Sie Fragen zu den Gebühren haben, die bei Kündigung Ihrer SIM-Karte erhoben wurden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.